Einreise: Für EU-Bürger gibt es bei der Einreise nach Frankreich keine Ein-schränkungen – egal ob man per Auto, Bahn, Zug oder Bus die Grenze passiert. Sie benötigen lediglich einen gültigen Reisepass (nicht länger als 5 Jahre abgelaufen) oder einen Personalausweis. Für Schweizer Staatsbürger gilt das gleiche (anstelle vom Personalausweis eine ID). An den Grenz-übergängen wird selten kontrolliert, zu Epidemiezeiten werden jedoch teilweise Fahrzeuge desinfiziert, so daß es zu Verzögerungen kommen kann.
Einwanderung: Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten oder Aufnahme einer bezahlten Tätigkeit muss eine Aufenthaltsgenehmigung (Carte de séjour) beim OMI (Office des Migrations Internationales) beantragt werden. Nicht Erwerbstätige können diese Aufenthaltsgenehmigung nach Ablegen einer medizinischen Untersuchung vor dem OMI erhalten. Sie benötigen eine für Frankreich gültige Krankenversicherung sowie einen Nachweis über die finanzielle Absicherung. Für Familienzusammenführungen ist ebenfalls das OMI zuständig. Ein-reisende Familien benötigen Dokumente, die den Grad der Abstammung sowie die Unterhaltsberechtigungen nachweisen (z.B. Familienbuch oder Geburtsurkunde). Familienangehörige, die nicht Staatsangehörige eines EU-Staates sind, benötigen außerdem noch ein Visum im Reisepass, welches vor der Einreise bei der zuständigen französischen Auslandsvertretung ein-zuholen ist. Studenten müssen zusätzlich eine Einschreibebestätigung der französischen Lehranstalt vorzulegen.
Wirtschaft: Frankreich ist das wirtschaftlich viertsträkste Land der Welt. Die Schwerpunkte der Industrie sind die Landwirtschaft (Käse, Wein, Champagner und Cidre), Tourismus, Metallurgie, Flugzeuge, Stahl, Maschinen, chemische Produkte, Elektronik, Bergbau, Textilien, Automobile und Nahrungsmittelverarbeitung. Die wichtigsten Rohstoffe des Landes sind Eisenerz, Kohle, Bauxit, Nutzholz, Zink, Erdöl, Kaliumkarbonat. Importiert werden vor allem Maschinen und Geräte, landwirtschaftliche Produkte, Rohöl, chemische Produkte, Eisen- und Stahl-produkte. Für den Export bestimmt sind Nahrungsmittel, Maschinen und Transportmittel, chemische und landwirtschaftliche Produkte, Eisen- und Stahl-produkte, Textilien und Kleidung.
Wichtige Adressen für Einwanderer und Reisende: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland 13-15, avenue Franklin D. Roosevelt 75008 Paris Tel: 01 - 53 83 45 00 • Fax: 01 - 43 59 74 18 E-mail: ambassade@amb-allemagne.fr
Schweizer Botschaft 142, rue de Grenelle 75007 Paris Tel: 01 - 49 55 67 00 • Fax: 01 - 49 55 67 67
Botschaft der Republik Österreich 6, rue Faber 75007 Paris Tel: 01 - 40 63 30 63 • Fax: 01 - 45 55 63 65
Deutschland: Botschaft der Französischen Republik Kochstr. 6/7 10969 Berlin Tel: 030/20 63 91 77 • Fax: 030/20 63 91 11 E-Mail: info@botschaft-frankreich.de Internet: www.botschaft-frankreich.de
Schweiz: Botschaft der Französischen Republik Schosshaldenstrasse 46 BP 300 3006 Berne Tel: 041/31 359 21 11 • Fax: 041/31 359 21 91 Internet: www.ambafrance-ch.org
Österreich: Botschaft der Französischen Republik M. Alain CATTA Technikerstrasse 2 1040 Wien Tel: 043/1 502 750 • Fax: 043/1 502 751 68/77 Internet: www.ambafrance-at.org
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