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Einreise: Deutsche, Österreichische und Schweizer Staatsbürger benötigen einen gülti-gen Reisepass. Bei einem Aufenthalt von maximal 3 Monaten ist kein Visum erforderlich. Für längere Aufenthalte muss ein gebührenpflichtiges Visum beantragt werden. Diesem Antrag (z.B. für Studienaufenthalte) muss neben dem Reisepass ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Immatrikulationsbescheinigung, der Zu-lassungsbescheid und ein Finanzierungsnachweis (auch eine diesbezügliche Bescheinigung der Eltern ist ausreichend) beigelegt werden.
Einwanderung: Familien-Zusammenführung (family class) - Kanadische Staatsbürger und Einwohner mit unbegrenzter Aufenthaltserlaubnis dürfen die Ehefrau, Verlobte, Eltern, Großeltern, Kinder (einschließlich Adoptivkinder), unverheiratete Ge-schwister, Enkel, Neffen und Nichten nach Kanada bringen, müssen für diese jedoch als Bürge auftreten. Um als solchen anerkannt zu werden, muß das Einkommen des Bürgen ein staatlich festgelegtes Minimum überschreiten und die Verpflichtung der Bürgschaft auf mindestens 10 Jahre übernommen werden.
Facharbeiter – Diese werden nach einem Punktesystem bewertet, welches sich hauptsächlich auf die spezifische Ausbildung und Berufsgruppe bezieht. Im allgemeinen wird eine Berufserfahrung von mindestens einem Jahr vorausgesetzt.
Unternehmer – Sie müssen nachweisen können, dass sie die Absicht und Fähigkeit besitzen, ein Unternehmen in Kanada erfolgreich zu etablieren. Dieser Nachweis kann erbracht werden durch Kauf, Neugründung oder Investition in einem bereits erfolgreichen kanadischen Betrieb.
Investoren – Neben Geschäftserfahrung muss auch ein Nettovermögen von mindestens CAN 800'000.- nachgewiesen werden. Das Vermögen muss durch geschäftliche Transaktionen erwirtschaftet worden sein und darf sich weder aus Erbschaften, Lotteriegewinnen, Geschenken oder Erträgen aus dunklen Geschäften zusammensetzen. Die Hälfte des Betrags muss in einen Einwanderungs-Investorenfond angelegt werden, von welchem Kredite an qualifizierte kanadische Unternehmen vergeben werden.
Selbstständige - Darunter fallen Handwerker und Farmer, aber auch Künstler und Artisten, die ebenso wie der 'Unternehmer' nachweisen müssen, dass sie die Absicht und Fähigkeit haben, sich in Kanada als Selbständige erfolgreich zu etablieren.
Arbeitserlaubnis - Das kanadische Einwanderungsgesetz schreibt vor, dass alle Personen (kanadische Staatsbürger und Personen mit unbegrenzter Auf-enthaltserlaubnis ausgenommen) über eine Arbeitserlaubnis verfügen müs-sen, ehe sie ein Arbeitsverhältnis antreten können. Der zukünftige Arbeitgeber muss daher beim örtlichen Arbeitsamt eine entsprechende Genehmigung einholen, um überhaupt eine Arbeitserlaubnis beantragen zu können.
Studenten - Grundsätzlich wird eine Studienerlaubnis für alle akademischen und berufsfördernden Programme erteilt. Voraussetzung dafür sind ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. In manchen Fällen ist es empfehlenswert, vor einem Antrag auf Einwanderung, erst einmal als Student oder mit einer Arbeitserlaubnis nach Kanada einzu-reisen.
Wirtschaft und Beruf: Kanada verfügt über eine moderne Industrie sowie eine leistungsstarke Landwirtschaft, unendliche Wälder und enorme mineralische Rohstoffres-sourcen. Durch seine Bodenschätze, die hauptsächlich im Norden des Landes vorkommen, zählt Kanada zu den weltweit größten Produzenten an Nickel, Zink, Asbest, Gold, Silber, Kohle, Kupfer, Kali, Eisen, Erdöl und Erdgas. Dazu kommen noch gewaltige Uranvorkommen in den beiden Provinzen Ontario und Saskatchevan sowie riesige Mengen an Erdöl in Alberta. Die Industrie und Landwirtschaft ist hingegen eher im Süden des Landes, entlang der Grenze zu den USA, angesiedelt. Obwohl nur weniger als 10% der gesamten Bodenfläche für landwirtschaftliche Zwecke geeignet ist, zählen einige Prärieprovinzen zu den wichtigsten und größten Kornkammern der Welt. Nach regionalen Begebenheiten wird zudem Milch- und gemischte Land-wirtschaft betrieben, sowie Mastrinder gezüchtet. Knapp die Hälfte des Landes wird von riesigen Waldflächen bedeckt (hauptsächlich Fichten, Tannen und Kiefern). Der immense Baumbestand wird zum Wohnungsbau und zur Herstellung von Zellstoff und Papier genutzt. Kanada ist mit rund 40 % der Weltproduktion größter Hersteller und Exporteur von Zeitungspapier. Weitere Sektoren der kanadischen Industrie sind Maschinenbau-, Elektro- und Metallproduktionen. Das Land gewinnt über 70% seiner erzeugten Elektrizität aus eigener Wasserkraft und ist somit führend in der Entwicklung und im Bau von Wasserkraftwerken. Kanada verfügt zudem über ein ausserordentlich leistungsfähiges Verkehrsnetz und ein überaus hochentwickeltes Telekom-munikationsnetz. Die beiden einheimischen Fernsprechuntenehmen betreiben die größten Mikrowellen-Übertragungsnetze unserer Erde.
Ausländer brauchen grundsätzlich eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Beide werden zwar von den kanadischen Botschaften ausgestellt, allerdings ist es fast unmöglich, für Kanada eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Die besten Chancen haben Software-Experten und ähnliche Sparten, wie Telekom-munikation, Programmierung etc. Ebenso zählen Krankenschwestern, Krankenpfleger, Köche und sonstiges qualifaiziertes Fachpersonal zu den gesuchten Berufen.
Wichtige Adressen für Einwanderer und Reisende: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland 77 Admiral Road Toronto Ontario M5R 2L4 Tel.: (001 416) 925 28 13 E-Mail: 100566.2620@compuserve.com Weitere Botschaften in Montreal und Ottawa
Botschaft der Republik Österreich 445 Wilbroad St. Ottawa Tel.: (613) 789-1444
Schweizer Botschaft 5 Marlborough Ave. Ottawa Tel.: (613) 235-1837
Deutschland: Kanadadische Botschaft Friedrichstraße 95 10117 Berlin Tel.: (030) 20 31 20 • Fax: (030) 20 31 21 11
Österreich: Kanadische Botschaft Laurenzerberg 2/III 1010 Wien Tel.: (+43 / 1) 531 38 30 00 • Fax: (+43 / 1) 531 38 3321 E-Mail: vienn@dfait-maeci.gc.ca Internet: www.kanada.at
Schweiz: Kanadische Botschaft Kirchenfeldstrasse 88 Postfach 3000 Bern 6 Tel.: 031 357 32 00 • Fax: 031 357 32 10 E-Mail: bern@international.gc.ca Internet: www.canada-ambassade.ch
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