Einreise: Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz benötigen für die Einreise einen gültigen Reisepass. Ein Visum ist bis zu einem Aufenthalt von 3 Monaten nicht erforderlich. Jedoch muss ein Rück- oder Weiterreiseticket vorgelegt und nachgewiesen werden, dass für die Zeit des Aufenthaltes genügen finanzielle Mittel zu Bestreitung des Lebensunterhaltes vorhanden sind. Bei der Ausreise muss eine Abflugsteuer von NZD 20.- bezahlt werden.
Einwanderung: Das Einwanderungsverfahren läuft nach einem Punktesystem ab. Die Punkte werden nach verschiedenen Faktoren wie Ausbildung, Berufserfahrung, Alter etc. verteilt. Die notwendige Mindestpunktzahl um eine permanent resident zu erhalten, wird jährlich revidiert. Das Höchstalter für Einwanderer liegt zur Zeit bei 45 Jahren. Es ist ein Kapitalnachweis von mindestens NZD 100'000.- zu erbringen.
Mittlerweilen gibt es für Studenten diverse Erleichterungen. Junge Deutsche zum Beispiel können nun mit einem 'Visum für Ferienarbeitsaufenthalt' bis zu einem Jahr in Neuseeland bleiben. Ein Teil der Aufenthaltskosten kann sogar duch Ferienarbeit verdient werden. Eine Arbeitsgenehmigung ist dafür nicht nötig.
Wirtschaft und Beruf: Neuseeland lebt hauptsächlich von der Viehzucht. Ungefähr 50% der Gesamtfläche wird als Weideland genutzt und mehr als 60 Millionen Schafe werden darauf gehalten. Die restliche Landwirtschaft produziert Weizen, Hafer, Gerste, Flachs, Futterpflanzen und Obst. An den Küsten spielt auch der Fischfang eine bedeutende Rolle. Einer der größten Exportanteile des Landes besteht aus der auf der Viehzucht basierenden Verarbeitungsindustrie. Ausgeführt werden vor allem Wolle, Fleisch, Butter, Käse usw. Bei den meisten Industriefirmen handelt es sich um Klein- und Mittelbetriebe, die hauptsächlich auf der Nordinsel angesiedelt sind. Neuseelands Bodenschätze bestehen vorwiegend aus Erdgas, Braun- und Steinkohle. Die unbedeutenden Vorkommen von Eisen, Mangan, Kupfer, Wolfram, Phosphaten, Erdöl sowie Gold und Silber werden nur zum Eigenbedarf abgebaut.
In Neuseeland gibt es weder eine Gewerbe- noch eine Handwerksordnung. Dadurch wird die freie Wirtschaft wesentlich erleichtert.
Gute Arbeitsmöglichkeiten und -chancen bestehen vor allem für qualifizierte Handwerker wie Schlosser, Mechaniker, Tischler, Dreher, Glaser usw. Auch Computerfachleute und Krankenschwestern sind gefragt. Selbstständig Erwerbende können in Neuseeland innerhalb von wenigen Tagen eine eigene Firma gründen. Ein gesetzliches Mindeskapital ist nicht vorgeschrieben. Es ist empfehlenswert sich zuerst im Land einzuleben und die Situation der geplanten Tätigkeit und Branche kennenzulernen, bevor man geschäftlich aktiv wird.
Wichtige Adressen für Einwanderer und Reisende: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland 90 Hobson Street Wellington Tel.: 04/4 73 60 63 • Fax: 04/4 73 60 69 Konsulate in Christchurch und Auckland
Generalkonsulat der Republik Österreich 22 Garrett Street 2nd Floor Wellington Tel.: 04-80 19 709 • Fax: 04-38 54 64 2
Schweizer Botschaft 22 - 24 Panama Street Wellington Tel.: 04-47 21 59 3 • Fax: 04-49 96 302
Deutschland: Neuseeländische Botschaft Friedrichstrasse 60 10117 Berlin Tel.: 030 / 20 62 10 • Fax: 030 / 20 62 11 14 E-Mail: nzemb@t-online.de
Österreich: Neuseeländisches Honorargeneralkonsulat (ohne Paß- und Visabefugnis) Salesianergasse 15/3 1030 Wien Tel.: (+43 / 1) 318 85 05 • Fax: (+43 / 1) 318 85 05 E-Mail: p.sunley@aon.at Internet: www.nzembassy.com
Schweiz: Neuseeländisches Konsulat Consulat général de Nouvelle-Zélande Ch. de Fins 2, 1218 Grand-Saconnex Case postale 334 1211 Genève 19 Tel.: 022 929 03 50 • Fax: 022 929 03 77 E-Mail: mission.nz@itu.ch
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