Einreise: Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz brauchen einen noch mindestens 3 Monate gültigen Reisepass. Bei einem Aufenthalt von maximal 3 Monaten ist kein Visum nötig. Für längere Aufenthalte muss bei der entsprechenden türkischen Vertretung im Heimatland ein Visum beantragt werden.
Einwanderung: Arbeitnehmer können bei der zuständigen türkischen Auslandsvertretung eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Deren Gültigkeit variiert je nach Tätigkeit zwischen 3 und 12 Monaten.
Personen, die einen längeren Aufenthalt in der Türkei geplant haben, ohne dabei einer Arbeit nachzugehen (z.B. Rentner und Pensionäre), müssen sich bei der lokalen Fremdenpolizei anmelden. Die Aufenthaltsgenehmigung kann ebenfalls dort beantragt werden. Es wird der Nachweis über ein ausreichend vorhandenes Geldvermögen bzw. Angaben über triftige Gründe verlangt, die einen Aufenthalt in der Türkei notwendig machen. Die Bearbeitung des Antrages kann mehrere Monate dauern.
Wirtschaft und Beruf: Knapp 49% der Bevölkerung ist in der Landwirtschaft tätig, 15,6% in der Industrie und 35,5% im Dienstleistungssektor. Das Land ist weltweit der größte Produzent von Haselnüssen, getrockneten Weinbeeren und Feigen. Vor allem im Osten der Türkei werden Vieh- und Schafzucht betrieben. Das Land verfügt über reiche Bodenschätze, die mittlerweilen auch vermehrt genutzt werden. Dazu gehören Kohle, Eisen, Chrom, Kupfer, Bor, verschiedene seltende Erze und Erdöl. Die Industrie wird hauptsächlich durch den Bergbau, die Eisen- und Erdölförderung, Kraftwerke sowie die Zement-, Zucker-, Textil- und Nahrungsmittelproduktion geprägt. Die chemische und Maschinen-industrie sind noch im Aufbau. Der Tourismus hat stark an Bedeutung zugenommen. Von Istanbul ausgehend, entwickelt sich die touristische Infrastruktur entlang der Küsten der Ägäis und des Mittelmeers stetig. Der Bau des Staudamms Atatürk an Euphrat und Tigris haben die Energieerzeugungs- und Bewässerungskapazitäten verdoppelt. Die Reserven sind beträchtlich und weitere Projekte sind in Vorbereitung.
Die Türkei hat einen Zollunionsvertrag mit der EU abgeschlossen und strebt den Beitritt an. Hohe Arbeitslosigkeit, Devisenknappheit sowie die ständige Zunahme der Bevölkerung zwingen die Behörden jedoch, Arbeitsbewilligungen an Ausländer nur noch in Ausnahmefällen zu erteilen. Auch die im Land niedergelassenen ausländischen Firmen stellen nur noch selten ausländi-sches Personal an. Ehegatten von türkischen Staatsbürgern können eine Arbeitsbewilligung erhalten.
Wichtige Adressen für Einwanderer und Reisende: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland 114 Atatürk Bulvari 06540 Kavaklidere- Ankara Tel: (0312) 4265465 • Fax: (0312) 4266959
Botschaft der Republik Österreich Atatürk Bulvari 189 06680 Ankara Tel: (0312) 419 04 31/2 • Fax: (0312) 418 94 54 E-Mail: ankara-ob@bmaa.gv.at
Schweizer Botschaft Atatürk Bulvari 247 06 692 Kavaklidere Ankara Tel: (0312) 467 55 55 • Fax: (0312) 467 11 99 E-Mail: vertretung@ank.rep.admin.ch
Deutschland: Botschaft der Türkischen Republik Rungestr. 9 10179 Berlin Tel: (030) 275850 • Fax: (030) 27590915
Österreich: Botschaft der Türkischen Republik Prinz-Eugen-Straße 40 1040 Wien Tel: (01) 505 73 38 - 0 • Fax: (01) 505 36 60
Schweiz: Botschaft der Türkischen Republik Lombachweg 33 3000 Bern 15 Tel: (031) 359 70 70 • Fax: (031) 352 88 19 E-Mail: tcbern@tr-botschaft.ch
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