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Scheinehe
mit Folgen... Vorsicht vor
dubiosen Angebo-ten im Internet! Wer beim Schummeln erwischt wird, ist wesentlich
schneller wie-der aus dem Land, als er hinein kam. Dieser häufig in Chats
angebotete "Service" ist einmal illegal (klar, das weiß jeder)
und zum zweiten ein beliebter Tummelplatz für Abzocker.
Was
man
meistens viel zu spät merkt kaum hat man sein Voraushonorar in
Teilen bezahlt, kneift nun der US-Antragsteller aus fadenschei-nigen Gründen
und Geld und Visa-Hoffnungen sind dahin, da eine Anzeige in der Regel auch
die unseriöse Absicht des Ausländers offenlegt. Und dies hat ein
lebenslanges Einreiseverbot zur Folge.
Das
gleiche
kann Ihnen pas- sieren, wenn tatsächlich alle Anträge eingereicht
oder gar die Ehe vollzogen wurde, was einen in die Abhängigkeit sol-cher
professionellen Clans treibt. Auf ein solches Angebot sollten Sie sich bei
Unbekannten niemals ein-lassen...
Den gemeinen Trick, wie alles viel einfacher geht, wie sich böse
Menschen diesen Kontrollen und Auswei-sungsrisiken
entziehen was man also nicht tun darf, weil
derartige Schein-ehen nicht erlaubt sind finden Sie im Basis-Paket
"USA intern".
Damit Sie nicht aus Ver-sehen illegale Dinge tun, sind solche
Informationen se
hr wichtig...
Koreanisches Roulette...
Wege,
um
trotz aller Gegen- maßnahmen in die USA ein- wandern zu können,
gibt es wohl immer. So nutzten all- jährlich viele Koreaner die laxen
Einwanderungsbedin- gungen in Paraguay, wo sie das Geschäft eines in
die USA auswandernden Verwandten oder Freundes für einige Zeit übernahmen,
nach drei Jahren die paraguayische Staatsbürgerschaft annahmen und dann
als Paraguayer in die USA einwanderten. Heute verhindert das die Klausel,
dass Staatsbürgerschaft und Geburtsland über das JA oder
NEIN eines Antrages mit entscheiden.
Werden
aber
koreanische Kin-der in Paraguay geboren, erhalten diese auch auto-matisch
eine paraguayische Staatsbürgerschaft und haben damit später als
Erwachsene eine gute Chance, in den USA einwandern zu können und die
Verwandten nachzuholen. Langfristig zahlt sich dies für Bürger von
Ländern aus, die z.B. mit einer Einwande-rungssperre behaftet sind...
Green Card Lotterie
In jedem Jahr
werden
durch die Green Card Lot-terie 50.000 Menschen aus Ländern die Möglichkeit
gegeben in die USA ein-zuwandern.
Von
allen
angemeldeten Bewerbern werden nach dem Zufallsprinzip 50.000 pro Land ausgewählt,
die einen Antrag auf ein per-manentes Visum stellen können. Wenn dem Antrag
stattgegeben wird, erhält der Antragsteller das Recht auf permanenten Aufent-halt
und Arbeit in den USA.
Ehepartner
und unverhei-ratete Kinder unter 21 Jahren dürfen mit ihm in die USA einwandern.
Trotzdem sollten beide Ehepartner (soweit sie die Vorraussetzungen erfüllen)
an der Lotterie teilneh-men, um die Gewinnchan-cen zu verdoppeln.
...mehr dazu!
Jobs auf der Farm...
Die![]()
US-amerikanische Landwirtschaft zeichnet sich aus durch einen ho- hen technischen
Entwick-lungstand bezüglich der Erzeugung und Verarbei-tung von Agrarprodukten.
Die Landwirtschaft weist ein großes Produktiospo-tential auf und kann
mit un-gefähr 270 Mio. Menschen einen grossen Binnen-markt bedienen. Dennoch
mangelt es dort alljährlich an Saisonarbeiten. Befris-tete Jobs sind
relativ leicht zu finden und ermöglichen jüngeren Auswanderungs-interessierten
zunächst einmal Land und Leute und den amerikanischen Lebensalltag kennenzuler-nen.
Mehr
darüber finden Sie im Basispaket "USA- intern".
ist der/die Verlobte berechtigt, mit
Erfüllung einiger Vorgaben ein K-1-Visum zu beantragen.
Über diesen Weg wurden in der Ver-gangenheit übrigens zahlreiche
Visa 'erschlichen'.
Verliebt, verlobt, verheiratet oder geschummelt...?
US-Bürger,
die einen Nicht-US-Bürger ehelichen möchten, müssen in den USA
bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Zweigstelle der INS
einen entsprechenden Antrag einreichen. US-Konsulate im Ausland nehmen diese
Anträge nicht an und sie müssen auch vom US-Bürger, nicht vom
'Alien' eingereicht werden. Diese 'Petition for an Alien Fiancé(e)'
wird mit einem Antrag auf befristeten Aufenthalt, einschließlich eventuellen
früheren Scheidungsdokumenten, Führungszeugnis, Geburtsurkunde usw.
einge-reicht.
Wenn
dem
Antrag stattgegeben wird (was in der Regel der Fall ist, wenn eine wirkliche
Beziehung zum Antragsteller erkennbar ist) kann der im Aus-land lebende Partner
nun ein K-1 Visum beantragen. Sollte dieser Kinder haben, die ebenfalls in
den USA leben sollen, muss dies bereits in der Petition erwähnt werden. Vom
ersten Antrag bis zur Ausstellung des K1-Visums (im Konsulat des aus- ländischen
Verlobten) dauert es etwa 3 bis 6 Monate.
Im Laufe
einer gewissen Frist erwartet die INS, dass eine Ehe nun auch tatsächlich
vollzogen wird. Erst danach kann dann eine Daueraufenthalts-genehmigung beantragt
werden, welche jedoch noch für eine Frist von 2 Jahren den 'Conditional
Status' enthält. Eine Aufhebung dieser Klausel kann erst
nach Ablauf dieser beiden Jahre durch einen erneuten Antrag bei der INS gefordert
werden. Erst dann besitzt man ein permanentes Visum.
Diese
bürokratische
Prozedur soll den vielen Scheinehen entgegenwir-ken, durch die
in der Vergangenheit gegen Bezahlung oder als ' Freund-schaftsdienst' Tausende
von Ausländer ins Land geschleust wurden. Heute muss man auch damit rechnen,
heimlich oder offiziell überprüft zu werden, ob tatsächlich
so etwas wie eine Ehegemeinschaft existiert.
