Sollten
Sie wegen des Verdachts einer Straftat in Polizei ge-
wahrsam genommen
werden, müssen Sie mit einem Ver-
fahren
rechnen, das sich in manchen Punkten von dem in
Deutschland unterscheidet.
Strafverfolgungsmaß

nahmen und Strafmaß
des US-amerikanischen Rechtssystems sind zum Teil erheblich härter als in der
Bundesrepublik Deutschland.
Sie haben gem. Art. 36 der Wiener Konsularrechtskonvention das Recht, zu verlangen,
dass die zuständige deutsche Auslandsvertretung von Ihrer Verhaftung informiert
wird. Hierauf sollten Sie bestehen. Die deutschen Auslandsvertretungen können
Sie dann konsularisch betreuen. Hierzu halten sie z.B. Listen vertrauenswürdiger
Rechtsanwälte bereit und können Ihre Angehörigen in Deutschland über Ihren Aufenthaltsort
informieren. Exekutive Befugnisse gegenüber ameri-kanischen Stellen haben sie
aber nicht, können also beispielsweise nicht Ihre Freilassung an-ordnen. Sie
können auch nicht Ihre Verteidigung übernehmen, Sie jedoch erforderlichenfalls
da-bei unterstützen, einen geeigneten Rechtsanwalt zu finden.
Insbesondere bei folgenden Punkten wird um Beachtung gebeten:
Rauschmittel:
Schon

der Besitz geringster Mengen
von Rauschmitteln, auch wenn es sich um Mittel oder Men-gen handelt, deren Besitz
in Deutschland häufig nicht strafrechtlich verfolgt wird, zieht ausnahms-los
eine lebenslangen Einreisesperre nach sich und kann zu langjährigen Haftstrafen
führen.
Hinzu kommen

sehr hohe Zollforderungen,
schnell über hunderttausende US-Dollar. Bereits bei der Einreise in die USA
(auch wenn es sich "nur" um einen Transit handelt, also um ein Um-steigen auf
dem Flughafen) werden strenge Kontrollen durchgeführt.
Unerlaubte Aufenthaltsverlängerung und Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis:
Nehmen Sie

keinen Job an, um sich
ein Reisetaschengeld zu verdienen, es sei denn, Sie haben eine Arbeitserlaubnis.
Illegale Arbeitsaufnahme kann zu Gefängnisstrafen und Ausweisung füh-ren. Bitte
bleiben Sie nicht länger in den USA als Ihre in Ihren Pass geheftete Einreisekarte
es er-laubt.
Alkoholgenuss
:
Alkoholgenuss

ist in der Öffentlichkeit
fast überall verboten. Schon das sichtbare Tragen alkoho-lischer Getränke ist
normalerweise strafbar. Dies gilt auch für Nationalparks o.ä.
Hinweis für
junge Leute:

Alkohol darf
nicht an unter 21jährige abgegeben werden. Eventuell müssen Sie per Ausweis
be-weisen, dass Sie schon 21 Jahre alt sind.
Rauchverbote:
Diese

werden in den USA häufiger
verhängt als bei uns in Deutschland. Es wird empfohlen, Rauchverbote unbedingt
einzuhalten, da auch hier Ordnungsstrafen drohen können.
Nacktbaden:
Schon

das
Umziehen in der Öffentlichkeit
(beispielsweise am Strand) gilt als Erregung öffent-lichen Ärgernisses und kann
- nicht nur mit einer Geldstrafe - geahndet werden. Nacktbaden ist rechtswidrig,
(es wird an bestimmten Stränden geduldet); das gilt auch für Kleinkinder!
"Oben ohne"

ist
nicht nur für erwachsene Frauen, sondern auch für kleine Mädchen in aller Re-
gel nicht gestattet.
Nacktfotos:
Das

Fotografieren nicht vollständig
bekleideter Kinder (auch der eigenen z.B. im Garten oder in der Badewanne) ist
nicht gestattet und wird unter Umständen streng geahndet. Durch eine An-zeige
(ggfs. durch Nachbarn oder durch ein mit der Filmentwicklung beauftragtes Fotogeschäft)
kann dies mehrjährige Gefängnisstrafen nach sich ziehen.
Verletzung der Aufsichtspflicht:
In den USA

ist es rechtswidrig,
Kinder unter 12 Jahren unbeaufsichtigt zu lassen. Dies gilt auch für Touristen
(bitte lassen Sie Ihre Kinder
auch nicht für kurze Zeit im Hotelzimmer
oder im Auto allein). Zuwiderhandlungen können empfindliche Strafen zur Folge
haben.
... und zu guter letzt:
Sollten Sie

einen Strafzettel
("Ticket") für falsches Parken, überhöhte Geschwindigkeit oder ähnliches erhalten
haben: Bitte zahlen Sie! Anderenfalls drohen beim nächsten USA-Aufenthalt Einreisesperre
oder Polizeigewahrsam, beides eine Erfahrung, auf die Sie sicher keinen Wert
legen.
Amerikanische

Polizisten
erwarten, dass Autofahrer, die sie zum Anhalten auffordern, im Fahr- zeug sitzen
bleiben, das Fenster herabrollen und beide Hände sichtbar auf das Lenkrad legen.
Aussteigen o.ä. empfinden sie als Bedrohung und reagieren gegebenenfalls mit
Selbstvertei- digungsmaßnahmen.
Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland.